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AGB / BESTELLINFOS

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von Swissunderground

Liefertermine, Lieferfristen
Die im Shop von Swissunderground enthaltenen Produkte sind in der Regel in unserem Office lagernd und sind
innerhalb 3 Arbeitstagen bei Dir eingetroffen. In Ausnahmefällen kann sich die Lieferung verzögern. In diesem
Falle erhälst Du eine Mitteilung via E-Mail. Rückstände werden nach dem Eintreffen ohne zusätzliche
Versandkosten nachgeliefert.

Versand, Lieferung
Die Auslieferung aller in diesem Katalog vorgestellten Artikel erfolgt durch das Swissunderground-Team.
Der Versand von Artikel erfolgt grundsätzlich auf Rechnung. Für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung
eines Artikels ist der Kunde verpflichtet, dies umgehend mittels Email oder Brief uns mitzuteilen.
Die Versandkosten sind bereits im Preis einbegriffen.

Verpackung
Die Kosten der üblichen Verpackungen sind im Preis inbegriffen. Wird eine Spezialverpackung verlangt
oder ist dies für den sicheren Versand eines Artikels erforderlich, werden die entsprechenden Kosten
in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen
Forderungen werden 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Abzüge wie Skonto oder Rabatte sind nur zulässig,
wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Bei einem Bestellwert von über Fr. 150.-- wird der Betrag via Vorkasse
erhoben. Sobald der Betrag eingegangen ist, wird die Ware versandt.

Mängelrüge
Falschlieferungen, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind vom Kunden innerhalb zwei Wochen seit Erhalt der Sache,
versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnis des Mangels schriftlich zu rügen. Durch den
Kunden oder Drittpersonen eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware oder Teilen davon, werden alle
Gewährleistungsansprüche verwirkt, es sei denn, der gerügte Mangel steht in keinem Zusammenhang mit dem Eingriff.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Nebenkosten wie Spezialverpackung
besteht am Kaufgegenstand sowie all seinen Bestandteilen und dem Zubehör ein Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB.